Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Floho Events, vertreten durch Florian Schellhove, Schwarzer Weg 18, 48268 Greven, und ihren Kunden in Bezug auf die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie zugehörigem Zubehör.
2. Angebot und Preisbindung
Floho Events bietet eine breite Auswahl an Lichttechnik und zugehörigem Zubehör wie Effektgeräten, Steuergeräten und weiteren Komponenten zu wettbewerbsfähigen Preisen an. Die in einem Angebot von Floho Events genannten Preise sind 14 Tage ab Angebotsdatum gültig. Eine Anfrage über die Webseite ist stets unverbindlich. Nach Ablauf der Frist behält sich Floho Events das Recht vor, die Preise anzupassen. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei unvorhergesehenem Mehraufwand, kann eine Erhöhung des Rechnungsbetrags um bis zu 10 % erfolgen, um zusätzliche Kosten angemessen abzudecken. Die angegebenen Preise gelten für einen Zeitraum von drei Tagen (1. Aufbautag, 2. Eventtag, 3. Abbautag).
3. Vertragsabschluss
Eine verbindliche Buchung erfordert eine schriftliche Bestätigung beider Parteien: eine Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer sowie eine schriftliche Annahme durch den Auftraggeber innerhalb von fünf Tagen. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot von Floho Events schriftlich annimmt und eine Anzahlung von mindestens 25 % des Auftragswertes auf das nachfolgend genannte Konto leistet:
IBAN: DE xxxx xxxx xxxx xxxx
Floho Events behält sich das Recht vor, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis wird im Vertrag festgelegt. Der Kunde verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu begleichen, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen. Die bereits geleistete Anzahlung wird entsprechend angerechnet.
5. Übergabe/Abholung
Bei der Übergabe oder Abholung der Technik in Greven ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Floho Events behält sich vor, ein Foto des Ausweises zu machen. Dieses Foto wird nach vollständiger und ordnungsgemäßer Rückgabe der Technik gelöscht. Bei der Übergabe erfolgt zudem eine kurze Einweisung in die Geräte. Dabei wird die Funktionsweise sowie wichtige Hinweise zur ordnungsgemäßen Nutzung erklärt, um Schäden durch unsachgemäße Handhabung zu vermeiden.
6. Lieferung, Aufbau und Rückgabe
Im Mietvertrag wird festgelegt, ob die Technik vom Mieter selbst in Greven abgeholt oder durch Floho Events geliefert und/oder abgeholt wird. Etwaige Zusatzkosten hierfür werden vertraglich festgehalten. Die Technik ist trocken und gegebenenfalls von Schmutz befreit in den entsprechenden Transportkisten vollständig zurückzugeben. Gegen eine pauschale Gebühr kann ein Aufbauservice hinzugebucht werden. Die Rückgabe der Technik hat spätestens am Folgetag des Einsatzes oder nach individueller Absprache zu erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass eine geeignete Person zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort für die Entgegennahme und Rückgabe der Ausrüstung anwesend ist. Die gemietete Technik muss sachgerecht behandelt und gemäß den Anweisungen von Floho Events verwendet werden.
7. Stornierung und Absage
Stornierungen oder Vertragsrücktritte sind unverzüglich und in schriftlicher Form vorzunehmen. Bei Stornierungen weniger als 30 Tage vor Mietbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des Mietpreises fällig. Floho Events behält sich das Recht vor, die Vermietung unter besonderen Umständen, wie Personalmangel, technischen Defekten oder unvorhersehbaren Ereignissen, mit einer Frist von 7 Tagen abzusagen.
8. Haftung und Schäden
Der Kunde haftet für Schäden an der gemieteten Technik, die durch grobe Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung seitens des Veranstalters, des Auftraggebers oder der Gäste verursacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige sichtbare Schäden an der Technik innerhalb von einer Stunde nach Aufbau zu melden. Unterlässt er dies, gilt er als für den Schaden verantwortlich und haftbar. Jegliche Schäden oder Verluste der Ausrüstung während der Mietdauer gehen zulasten des Kunden. Der Mieter ist verpflichtet, das allein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
9. Haftungsausschluss
Floho Events übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Technik oder des Zubehörs entstehen.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11. Werbeaufschrift
Die Mietobjekte können mit einer Werbeaufschrift von Floho Events versehen sein.